Nachbarschaftshelfer
Wer kann Nachbarschaftshelfer werden?
Nachbarschaftshelfer können alle volljährigen Personen werden mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Was sind die Aufgaben eines Nachbarschaftshelfers?
Duch Nachbarschaftshilfe werden
pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen entlastet
und pflegebedürftige Personen unterstützt. Nachbarschaftshelfer helfen mit, den Tagesablauf von Pflegebedürftigen zu strukturieren, wichtige Fähigkeiten zu aktivieren und zu erhalten. Ebenso bieten sie Unterstützung durch hauswirtschaftliche Hilfen, Assistenz bei gemeinsamen Einkäufen oder Begleitung zum Arzt. Nachbarschaftshilfe ist für alle in Sachsen lebenden Personen mit einem Pflegegrad anwendbar, jedoch nicht im Heim möglich.
Welche Qualifizierung benötigen Nachbarschaftshelfer?
Personen, die sich als Nachbarschaftshelfer qualifizieren wollen, müssen einen vollständigen Kurs „Nachbarschaftshilfe – Grundkurs“ über 5 x 90 min absolvieren oder gleichwertige Erfahrungen oder Kenntnisse in der Versorgung des genannten Personenkreises vorweisen (z.B. Nachweis entsprechender beruflicher Tätigkeit bei der Pflegekasse).
Damit die Anerkennung nicht erlischt, müssen die Nachbarschaftshelfer aller 3 Jahre ihr Wissen und ihre Kenntnisse entweder durch die Teilnahme an einem Aufbaukurs „Nachbarschaftshilfe“ (2 x 90 min.) oder im Rahmen einer von den Pflegekassen anerkannten Tätigkeit aktualisieren.
Wo werden Kurse für Nachbarschaftshelfer angeboten?
Hier bei uns im Pflegenetzwerk! Finden Sie keinen passenden Termin, so senden Sie uns eine Email und wir informieren Sie gerne über unsere nächsten Termine kontakt@pflegenetzwerk-leipzig.de.
Wen darf der Nachbarschaftshelfer betreuen?
Alle Personen mit einem Pflegerad (1 bis 5), die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Nachbarschaftshelfer leben, nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind und die er nicht schon als Pflegeperson betreut.
Es dürfen maximal bis zu 40 Stunden Betreuung und Entlastung pro Monat unabhängig von der Personenzahl geleistet werden.
Wird Nachbarschaftshilfe vergütet?
Nachbarschaftshilfe wird über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von monatlich 125 Euro finanziert. Der Stundensatz beträgt 10 Euro. Entweder der Pflegebedürftige geht privat in Vorleistung und erhält am Monatsende die Ausgaben für die Nachbarschaftshilfe von seiner Pflegekasse zurück. Oder der Helfer erhält eine Abtretunsgerklärung und kann direkt mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abrechnen. Mit einer entsprechenden Qualifikationkann man auch individuell höhere Stundensätze verhandeln. Beachten Sie, dass diese Einnahmen ggf. einkommenssteuerpflichtig sein können.
Was muss der Nachbarschafsthelfer beachten?
Es muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegen mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen für Personen-Vermögens- und Sachschäden. Ebenso sind steuerliche Rahmenbedingungen und Zuverdienstgrenzen (Vorruhestand, ALGII Empfänger) ab zu klären.
Wo bekommt der Nachbarschaftshelfer Rat und Unterstützung?
Neben der Pflegekasse informiert Sie unsere Kontaktsstelle Nachbarschaftshilfe (www.nachbarschaftshilfe-leipzig.de), die Anbieter der Kurse für Nachbarschaftshelfer als auch die »Fachservicestelle für Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag« erreichbar per Telefon: 0351 5010-716 oder E-Mail: fachservicestelle@sms.sachsen.de
Dieser Flyer (PDF) informiert Sie noch einmal komplett (Stand 06-2020): 2020 Flyer NBH_SMS